
Die Berechnung der Einkommenssteuer ist für einen Mathematiker zu schwierig, dazu muss man Philosoph sein «

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Jahresabschluss
Beim Jahresabschluss sehen wir unsere Aufgaben nicht nur in der Vergangenheits-bewältigung. Die Erstellung des Jahresabschlusses bedeutet für uns die Dokumentation des abgelaufenen Geschäftsjahres und darauf aufbauend, das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten für die Folgejahre.
Wir bereiten den Jahresabschluss und die betriebliche Steuererklärung auf Grundlage der erstellten Finanzbuchhaltung auf; selbstverständlich unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Dabei erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und schöpfen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus. Das Ergebnis ist eine für den Mandanten aussagekräftige Auswertung, die ihm für die zukunftsorientierte Gestaltung seines Unternehmens von Nutzen ist.
Dienstleistung
- Mandanteninformation zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
- Belegprüfung und Nachforderung fehlender Unterlagen
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses als Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf. steuerlicher Jahresabschluss
- Erstellung der Gewinnermittlung als Einnahme- Überschuss-Rechnung
- Erstellung von zusätzlich benötigen Jahresabschlussexemplaren
- Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung
- Anfertigung der dazugehörigen Steuererklärungen
- Prüfung der ergangenen Steuerbescheide
- Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren
- Erstellung von Investitionszulagenanträgen
- Erfüllung der Offenlegungspflichten laut HGB
Ihr Nutzen
- Rechtsformgerechte Jahresabschlusserstellung
- Einhaltung der Fristen zur Jahresabschlusserstellung
- Einhaltung der Fristen zur Übermittlung an den Bundesanzeiger
- Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
Berechnung
Das Übersenden der Erklärungen und Abschlüsse an das Finanzamt, die Prüfung der Bescheide, Klärungen von eventuellen Rückfragen seitens des Finanzamts, Unterstützung von Rechtsbehelfsverfahren sowie Besprechungen mit Behörden oder mit Dritten in abgaberechtlichen Sachen sind grundsätzlich in den unten genannten Kosten enthalten. Die Prozentzahlen beziehen sich jeweils auf die Gegenstandswerte der Steuerberater Vergütungsverordnung (StBVV).